Die ordentliche Kündigung einer Kfz-Versicherung – so einfach kann ein Wechsel der KFZ Versicherung sein!
Wechsel der Kfz-Versicherung
In der Regel kann man bei Kfz-Versicherungen von einer einjährigen Vertragslaufzeit ausgehen. Reichen Sie keine Kündigung ein, verlängert sich der Versicherungsvertrag stillschweigend um ein Jahr. Es ist jedoch auch möglich, seinen Versicherungsvertrag ohne Angabe von Gründen ordentlich und innerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist zu kündigen. Dies ist dann in der Regel spätestens der 30.11. jedes Jahres. Wer also ein attraktives Versicherungsangebot gefunden hat, sollte nicht darauf vergessen, dass der Wechsel der Kfz-Versicherung jährlich geschehen kann. Hier ist übrigens lediglich auf die Einhaltung der Kündigungsfrist und die richtige Form der Kündigung zu achten. Schriftlich aufgesetzt und per Post oder Fax übermittelt, hat man seinen neuen Versicherungsvertrag schon so gut wie in der Hand. Bis zum Auslaufen der Versicherung mit Jahresende bleibt noch ausreichend Zeit, um sich einen neuen Versicherer zu suchen – sollte man noch keinen ins Auge gefasst haben.
Versicherungswechsel und Neuanmeldung
Sie haben ein neues Auto? In diesem Fall haben Sie natürlich die Möglichkeit, Ihren bestehenden Vertrag jederzeit vorzeitig zu kündigen. Hierbei hat man als Fahrzeughalter nahezu keinerlei Arbeiten mehr zu erledigen. Als Versicherungsnehmer muss man das neue Auto lediglich bei der gewünschten Versicherungsgesellschaft an- und den alten, verkauften Wagen abmelden. Automatisch wird die Police bei der alten Versicherungsgesellschaft gekündigt. Eine Kündigung durch den Versicherungsnehmer ist nicht mehr notwendig. Auf der sicheren Seite sind Sie jedoch, wenn Sie die bisherige Versicherung dennoch über den Wechsel der Kfz-Versicherung informieren. So können Sie dann unangenehme Überzahlungen und spätere Rückbuchungen verhindern.
Die rechtsgültige Auflösung von KFZ Versicherungen
Wenn Sie die Kündigungsfrist Ihrer Versicherung einhalten und das Kündigungsschreiben ordnungsgemäß bei Ihrer Versicherung eintrifft, haben Sie jedes Jahr die Möglichkeit Wechsel der Kfz-Versicherung zu vollziehen. Bei einer Kfz-Haftpflicht beträgt die Kündigungsfrist in der Regel ein Monat. Kündigen können Sie fast immer zum Jahresende. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte natürlich auch noch einmal einen Blick in den Versicherungsvertrag werfen. Bei der Kündigung sollte man beachten, dass das Schreiben immer ordnungsgemäß und vor allem nachvollziehbar an den Versicherer übermittelt wird. Empfohlen wird hier daher, das Kündigungsschreiben bereits einige Tage, Wochen, Monate – bestens aber so früh wie möglich an die Versicherung zu schicken. Mit einem postalischen Einschreiben oder einem Fax hat man eine Sendebestätigung in der Hand und kann diese im Streitfall vorweisen.
Vertragskündigung nach einem Schadensfall
Jeden Versicherungsvertrag können beide Parteien bis spätestens einen Monat nach Eintritt eines Schadensfalls von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen beenden. Als Versicherungsnehmer muss man jedoch wissen, dass man zwar das Recht auf eine vorzeitige Kündigung nach einem Schadensfall hat, dennoch jedoch die Prämien bis zum Ende der Vertragsbindung bezahlen muss. Es macht daher in der Regel wenig Sinn, von diesem Recht der vorzeitigen Kündigung Gebrauch zu machen. Spricht die Versicherungsgesellschaft die Kündigung nach einem Schadensfall aus, muss sie dem Versicherungsnehmer die zu viel bezahlten Prämien natürlich ebenfalls zurückerstatten.
Vertragskündigung nach Erhöhung der Beiträge
Erhöht eine Versicherungsgesellschaft die Beiträge, hat man als Versicherungsnehmer die Möglichkeit, den Vertrag vorzeitig zu kündigen und einen Wechsel der Kfz-Versicherung zu beantragen. Hier ist auch eine rückwirkende Kündigung möglich.
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