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LKW-Versicherung

Genauso wie beim Personenkraftwagen gibt es des Weiteren für Zugmaschinen die Haftpflichtversicherung. Auch kann der Versicherungsnehmer eine Teilkaskoversicherung und/oder eine Vollkaskoversicherung, für den LKW über den LKW-Versicherung Prämienrechner abschließen. Hier haben Sie die Auswahl dann zwischen einer Eigenbeteiligung oder einem Versicherungsvertrag ohne Selbstbeteiligung. Eine Kaskoversicherung für ihren Laster sichert zudem Schäden am kostenintensiven Lastkraftwagen ab. Zudem kann der Firmeninhaber die Insassen-Versicherung, die wechselnde Lenker Schutz bietet, abschließen.

Haftpflichtversicherung und die Kasko-Versicherungen

Eine Kfz-Haftpflicht unterscheidet außerdem nach Typklassen. Bei einer Haftpflicht für LKW berechnet sich eine Versicherungsgebühr auch nach der Leistungsfähigkeit. Lkw-Versicherungen separieren auch im LKW-Versicherung Prämienrechner zwischen Werk- und Güterverkehr. In Abhängigkeit von einer solchen Zugehörigkeit wird die Wagniskennziffer ermittelt. Bei einem Werksverkehr transportiert ein Lieferwagen Güter für innerbetriebliche Zwecke. Speditionsunternehmen befördern Waren für Andere als Dienstleistung. Dies versteht man unter dem Gewerblicher Gütertransport. Vom Gütertransport wiederum abgegrenzt wird der einfache Lieferwagen mit einer Nutzlast bis 1,2 Tonnen.

Obendrein wird zwischen Lieferwagen im Nahverkehr und dem LKW im Fernverkehr unterschieden. Unter dem Nahverkehr verstehen die versichernden Gesellschaften einen Gültigkeitsbereich von 50 km rund um den Firmensitz. Andere Versicherer akzeptieren hingegen eine gelegentliche Benutzung des Lastkraftwagen auch im Fernverkehr.

Die Teilkaskoversicherung bezahlt bei:

  • Diebstahl
  • Wildschäden
  • Glasbruch
  • Brandschäden

Die Vollkaskoversicherung bezieht sich auf Schäden am eigenen Fahrzeug, ebenfalls wenn ein Fahrer eine Schuld am Verkehrsunfall trägt.

Transportversicherung und die Gefahrgutversicherung

Die Zuladung des Lieferwagen ist mit der Haftpflichtversicherung oder mit einer solchen Kaskoversicherung nicht abgedeckt. Nicht zuletzt auch eine Kasko, egal ob Teilkasko oder Vollkasko, bezieht sich alleinig auf das Kraftfahrzeug selbst. Für den Fall, dass man bei einem Verkehrsunfall das Transportgut ramponiert, was passiert dann? Als Folge greift eine Transport-Versicherung, die sich demgegenüber nicht auf Gefahrgüter bezieht. Dafür muss zusätzlich die Gefahrgutversicherung unter Dach und Fach gebracht werden. Die Transport-Versicherung haftet bei Transportschäden bis zum vollständigen Verlust.