Die eVB, die elektronische Versicherungsbestätigung beinhaltet eine Nummer, die sich aus einer Kombination von Zahlen und Buchstaben zusammensetzt!

Die eVB wurde vor einigen Jahren in Deutschland eingeführt

Seit dem Jahre 2008 erhalten Sie im Falle einer Änderung, eines Wechsels oder einer Neuanmeldung keine Versicherungskarte (Doppelkarte) mehr. Stattdessen sieht die Fahrzeug-Zulassungsverordnung die Abwicklung auf elektronischem Wege vor. So kann man Daten und Informationen schneller und kostensparender zwischen den Versicherungsgesellschaften und der Zulassungsbehörde austauschen. Für die Anmeldung müssen Sie die ebenfalls neue Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II mitbringen (ehem. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief). Außerdem ist ein Nachweis zur TÜV Prüfung und einer Abgasuntersuchung vorzulegen. Der Nachweis einer gültigen KFZ Haftpflichtversicherung und einige weitere Papiere müssen ebenfalls zur Anmeldung mitgebracht werden – nähere Informationen erhält man bei der zuständigen Zulassungsbehörde.

Versicherungsnachweis durch die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) – seit dem März 2008

Die sogenannte eVB-Nummer, die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer, wird dem Versicherten binnen weniger Minuten bekannt gegeben. Das hat den Vorteil, dass man nicht mehr auf eine Aushändigung in Papierform warten muss, sondern sein Fahrzeug umgehend nach Erhalt der elektronische Versicherungsbestätigung anmelden kann. Die Zulassungsbehörde kann die elektronische Versicherungsbestätigung durch die Angabe der elektronische Versicherungsbestätigung einfach und schnell über das Internet zuordnen.

Die elektronische Versicherungsbestätigung – eine siebenstellige Buchstaben- und Zahlenkombination

eVBDie eVB Nummer erkennt man aus einer Kombination aus Zahlenreihen oder aber aus einzelnen Buchstaben und Zahlen. Sobald diese Nummer von den Mitarbeitern der Zulassungsbehörde online eingegeben werden, können die Daten zu Ihrer Versicherung abgerufen werden. Aber nicht nur der Neuabschluss, auch eine eventuelle Kündigung einer KFZ-Versicherung ist mit der eVB Nummer ersichtlich. In diesem Fall wird der Fahrzeughalter von der Zulassungsbehörde aufgefordert, schnellstens einen Nachweis für eine neue KFZ Haftpflicht zu erbringen. Macht er dies nicht riskiert der Fahrzeughalter eine zwangsweise Stilllegung und den Einzug der Kennzeichen.

Nicht nur für die Zulassungsbehörde bringt die eVB Nummer gewisse Vorteile – gerade in solchen Situationen kann man durch die elektronische Versicherungsbestätigung erheblich an Zeit sparen. So würde es erreichen, wenn man als Fahrzeughalter einfach seine eVB Nummer per Telefon oder per E-Mail bekannt gibt. Dadurch sind auch die Bearbeitungs- und Wartezeiten bei den Zulassungsbehörden um einiges kürzer.
Ist die Anmeldung erfolgt und haben Sie Ihre Kennzeichen erhalten, können Sie die eVB Nummer wegwerfen, denn ab diesem Zeitpunkt gelten die Kennzeichen als Nachweis für eine ausreichende Versicherung. Dies ist im gesamten europäischen Raum gültig.
In Ausnahmefällen, z.B. für den Weg zur Zulassungsbehörde wenn man bereits über Kennzeichen für das Fahrzeug verfügt, gilt die elektronische Versicherungsbestätigung auch als Nachweis des Haftpflichtversicherungsschutzes.